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099: Meldung von Wiedergewinnungsarbeiten mit Energieeinsparung an die Energiebehörde ENEA

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 17 Dec 2019
Meldung von Wiedergewinnungsarbeiten mit Energieeinsparung an die
Energiebehörde ENEA
Das Finanzgesetz 2007 hatte den Steuerabsetzbetrag für qualifizierte energetische Sanierungsmaßnahmen (Steuerabsetzbetrag derzeit 65% und z.T. auch 50%) mit Wirkung ab 01.01.2007 eingeführt. Für diese qualifizierten energetischen Sanierungsmaßnahmen muss seit 01.01.2007 innerhalb 90 Tage NACH Bauabnahme bzw. Bauende eine Meldung an die Energiebehörde ENEA eingereicht werden. Die Energiebehörde ENEA bewertet die durch die Umsetzung der Maßnahmen erzielten Energieeinsparungen und erstattet verschiedenen Ministerien und Regionen Bericht. Es sollen auch vor Ort Kontrollen durchgeführt werden, um die Übereinstimmung der durchgeführten Arbeiten mit den mitgeteilten Informationen zu prüfen. Die Meldepflicht an die ENEA war bis 31.12.2017 ausschließlich für qualifizierte energetische Sanierungsmaßnahmen vorgesehen.

Betrifft:
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