125: Der Steuerbonus für neue Investitionsgüter wird erhöht
Der Steuerbonus für neue Investitionsgüter wird erhöht
Bekanntlich wurde ab 1.1.2020 ein Steuerbonus für neue Investitionsgüter eingeführt, der die <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Steuerbegünstigung der Sonder- und Hyperabschreibung ersetzt.
1 Die bisherigen Bestimmungen
Die bisherigen Bestimmungen hatten folgende Prozentsätze für den Steuerbonus vorgesehen:
a) für die begünstigten "normalen" Neuinvestitionen: Steuerguthaben von 6%;
<span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">b) für materielle Investitionsgüter "Industrie 4.0": Steuerguthaben von 40 bzw. 20%;
<span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">b) für materielle Investitionsgüter "Industrie 4.0": Steuerguthaben von 40 bzw. 20%;
c) für immaterielle Anlagen "Industrie 4.0": Steuerguthaben von 15%.
Die neuen Anlagegüter müssen dabei innerhalb 31.12.2020 angekauft werden. Oder innerhalb <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">30.6.2021, wenn innerhalb 31.12.2020 das diesbezügliche Angebot vom Verkäufer angenommen
wird und eine Vorauszahlung von mindestens 20 % des Kaufpreises geleistet wird. Es <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">gelten die in unserem Rundschreiben ausführlich beschriebenen Voraussetzungen.
Betrifft:
An alle unsere Kunden mit Mwst.-Nummer
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Veröffentlichung Rundschreiben: Inps Beiträge und Beteiligungen – Termin 20.05.2024
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Veröffentlichung der Publikation "Erbschafts- und Schenkungssteuer"
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 1.07.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.04.2024