096: Regelmäßige Überprüfung der Mitteilungen in Ihrer zertifizierten E-Mail-Adresse (PEC)
Regelmäßige Überprüfung der Mitteilungen in Ihrer zertifizierten E-Mail-Adresse (PEC)
Wie bereits mehrfach mitgeteilt müssen alle im Firmenregister eingetragenen Unternehmen über eine zertifizierte E-Mail-Adresse verfügen und diese bereits im Rahmen des Antrags um Eintragung des Betriebes ins Handelsregister verpflichtend angeben. Des weiteren müssen auch alle in einer Berufskammer eingetragenen Freiberufler eine zertifizierte E-Mail-Adresse eröffnen.
Betrifft:
An alle interessierte Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Inps Beiträge und Beteiligungen – Termin 20.05.2024
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Veröffentlichung der Publikation "Erbschafts- und Schenkungssteuer"
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 1.07.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.04.2024