101: Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Mit 01.01.2023 beträgt der gesetzliche Zinsfuß 5,00 %. Diese Erhöhung des gesetzlichen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Zinssatzes von 1,25% auf 5,00 % erfolgt aufgrund einer Ermächtigung, jährlich den Zinsfuß <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">an die veränderte Inflation und die durchschnittliche Bruttoverzinsung der Staatspapiere mit <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">einer Laufzeit von zwölf Monaten anzupassen.
Die Höhe des gesetzlichen Zinsfußes hat sich im Laufe der Zeit wie folgt verändert:
Betrifft:
An alle Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Inps Beiträge und Beteiligungen – Termin 20.05.2024
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Veröffentlichung der Publikation "Erbschafts- und Schenkungssteuer"
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 1.07.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.04.2024