098: Subjekte im Pauschalsystem: ab 1. Januar 2024 elektronische Rechnungspflicht für alle
Subjekte im Pauschalsystem: ab 1. Januar 2024 elektronische Rechnungspflicht für alle
Bekanntlich müssen ab dem 1. Juli 2022 Subjekte, die ein Pauschalsystem anwenden und im Vorjahr Einnahmen oder Vergütungen von mehr als 25.000 Euro pro Jahr erzielt haben, eine elektronische Rechnung über das Austauschsystem der Agentur der Einnahmen (SDI) ausstellen.
Betrifft:
An alle Subjekte im Pauschalsystem
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Veröffentlichung Rundschreiben: Inps Beiträge und Beteiligungen – Termin 20.05.2024
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Veröffentlichung der Publikation "Erbschafts- und Schenkungssteuer"
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 1.07.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.04.2024