047: Bauarbeiten über 70.000 Euro - ab 27.5.2022 Angabe des Kollektivvertrages im Vertrag und auf der Rechnung
Bauarbeiten über 70.000 Euro: ab 27.5.2022 Angabe des Kollektivvertrages
Für bestimmte Bauarbeiten, die ab 27.5.2022 begonnen werden und deren Betrag 70.000,00 € übersteigt, können die verschiedenen Steuerbonusse nur dann vom Auftraggeber (Begünstigten) beansprucht werden, wenn aus dem Akt, mit welchem die Arbeiten vergeben werden (normalerweise mittels Werkvertrag) und aus der ausgestellten Rechnung hervorgeht, dass die Bauarbeiten von Arbeitgebern ausgeführt werden, die von den auf gesamtstaatlicher Ebene vertretungsstärksten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen unterzeichneten Kollektivverträge für den Bausektor anwenden.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Erste Rate der Immobiliensteuer (GIS-IMI-IMU-TASI) - Termin: Montag,17. Juni 2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Jährlicher Handelskammerbeitrag 2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Inps Beiträge und Beteiligungen – Termin 20.05.2024
-
Veröffentlichung der Publikation "Erbschafts- und Schenkungssteuer"
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin: 30.09.2024