054: Neuwahlen: Meldung des neuen gesetzlichen Vertreters
Neuwahlen: Meldung des neuen gesetzlichen Vertreters
Aufgrund der stattgefundenen Gemeinderatswahlen, wurden in einigen Gemeinden der/die Bürgermeister/in neu gewählt. Dies kann sowohl bei den einzelnen Gemeinden als auch bei über- und untergeordneten Institutionen (Bezirksgemeinschaft, Gemeindekonsortien, Sonderverwaltungen, Fraktionen, Stiftungen u.ä.) dazu führen, dass ein neuer gesetzlicher Vertreter die Körperschaft nach Außen vertritt.
Betrifft:
An alle betroffenen öffentlichen Körperschaften
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