057: Begünstigte Zuweisung und Abtretung bestimmter Gütern an Gesellschafter - Termin 30.09.2025
Begünstigte Zuweisung und Abtretung bestimmter Gütern an Gesellschafter - Termin 30.09.2025
Bis 30.09.2025 können italienische Gesellschaften bestimmte, nicht für die eigene betriebliche Tätigkeit genutzte Güter (u. a. Gebäude, Grundstücke und Fahrzeuge), begünstigt an die Gesellschafter zuweisen oder verkaufen. Dabei fällt eine Ersatzsteuer von 8 % auf den Mehrerlös an. Voraussetzung ist, dass die Gesellschafter bereits am 30.09.2024 an der Gesellschaft beteiligt waren.
Betrifft:
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