067: Steuerliche Zahlungsfristen im August: Aufschub auf den 20. August
Steuerliche Zahlungsfristen im August: Aufschub auf den 20. August
Zwischen dem 1. und 20. August fällige Steuerzahlungen können ohne Zinsen und Strafen bis zum 20. August aufgeschoben werden – allerdings nur für Zahlungen mit dem Formular F24. Aufschiebbar sind u.a. MwSt., Quellensteuern, INPS-/INAIL-Beiträge, Einkommensteuer-Raten und Verbrauchssteuern für Energie. Vom Aufschub ausgenommen sind Zahlungen mit Formular F23 (z.B. Registergebühren), Zollgebühren, Ersatzsteuern auf Beteiligungen und Grundstücke sowie Abgaben per Posterlagschein oder F24 EP. Auch Verbrauchssteuern auf Alkohol, Äthylalkohol und Bitumen sind ausgeschlossen.
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