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075: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages - Termin: 30.09.2025

Veröffentlicht von: Johanna Stuefer (Johanna Stuefer)
Veröffentlicht am: 26 Aug 2025

Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages - Termin: 30.09.2025
Am 30.09.2025 endet die Zahlungsfrist für die zweite Rate der INARCASSA-Mindestbeträge, die über das pagoPA-System zu begleichen ist. Alternativ kann ein Bankkonto in der INARCASSA-Position hinterlegt und eine Abbuchungsermächtigung online erteilt werden. Seit dem 01.06.2020 können geschuldete Rentenbeiträge auch mittels F24-Vordruck über die Plattform der italienischen Steuerbehörde (Entratel oder Fisconline) beglichen und mit Steuerguthaben verrechnet werden. Für die Verrechnung von Steuerguthaben über 5.000 Euro jährlich ist eine vorherige elektronische Übermittlung der Steuererklärung sowie ein Bestätigungsvermerk erforderlich.


Betrifft:
An alle Architekten und Ingenieure

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