018: Bescheinigung (CU) über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen - Termin: 16. März 2026
Bescheinigung (CU) über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen
Arbeitgeber und Auftraggeber müssen innerhalb 16. März die Bescheinigung CU und die
Bestätigung der Steuereinbehalte über die im Vorjahr ausgezahlten Beträge erstellen und an den
Empfänger der Vergütungen aushändigen. Je nach Art der ausgezahlten Vergütung erfolgt die
Übermittlung der entsprechenden Angaben innerhalb 16. März, 30. April oder 2. November
2026 an die Agentur der Einnahmen.
Betrifft:
An alle Kunden
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