033: Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2025 – Termin: 24. April 2026
Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2025 – Termin: 24. April 2026
Öffentliche Körperschaften, die im Vorjahr Vergütungen an nicht IRAP-pflichtige Empfängergezahlt haben, müssen eine IRAP-Jahreserklärung erstellen. Dazu zählen u. a. Löhne, Gehälter, Vergütungen an Verwalter und freie Mitarbeit, Vergütungenfür gelegentliche freiberufliche Leistungen und Vergütungen aus der Übernahme von Verpflichtungen, zum Handeln, Unterlassen, Dulden.Eine eventuelle Saldozahlung ist in der Regel bis zum 30. Juni 2026 zu leisten. Die Erklärung muss elektronisch innerhalb 2. November 2026 an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden.
Betrifft:
An alle betreuten öffentlichen Körperschaften
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