051: Privatisierung Einzelunternehmer
Privatisierung Einzelunternehmer
Einzelunternehmer können betriebliche Immobilien begünstigt ins Privatvermögen übernehmen. Dies ist besonders für jene Einzelunternehmer interessant, die demnächst ihre Tätigkeit aufgeben möchten oder die betriebliche Immobilie nach Ablauf der nächsten 5 Jahre verkaufen möchten. Dies gilt nur für Immobilien, die am 30.09.2025 schon dem Unternehmen gehörten und
betrieblich genutzt wurden. Auf den Unterschied zwischen Buchwert und Katasterwert muss eine Steuer von 8% bezahlt werden. Eventuell ist die Mehrwertsteuer geschuldet. Andere Steuer
fallen keine an. Die Privatisierung muss bis 31.05.2026 gemacht werden. Die geschuldeten Steuern können in zwei Raten bezahlt werden.
Betrifft:
An alle Kunden
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