056: Öffentliche Verwaltungen: Kürzung der Honorare bei Unregelmäßigkeiten
Öffentliche Verwaltungen: Kürzung der Honorare bei Unregelmäßigkeiten
Ab 15.6.2026 werden Zahlungen der öffentlichen Verwaltung an Freiberufler automatisch gekürzt, wenn Zahlkarten der Einzugsdienste zugestellt wurden. Die Regelung greift nur bei Zustellung eines oder mehrerer Zahlungsbescheide (Steuer-Zahlkarten) über einen Gesamtbetrag von mindestens 5.000,00 Euro. Erst bei dieser Überschreitung erfolgt die automatische Kürzung des Honorars.
Betrifft:
An alle öffentliche Verwaltungen und Freiberufler
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