060: Die neue Hyperabschreibung 2026 -2028/ Transitionsplan 5.0 – Web Portal für Vormerkung ist aktiviert
Die neue Hyperabschreibung 2026 -2028/ Transitionsplan 5.0 – Web Portal für Vormerkung ist aktiviert
Die Hyperabschreibung 2026–2028 ist eine steuerliche Begünstigung bzw. Investitionsbeihilfe für Unternehmen, die in „vernetzte“ Industrie-4.0-Anlagen und Anlagen zur Eigenerzeugung erneuerbarer Energie investieren. Die Förderung besteht in der Erhöhung der steuerlich abschreibbaren Kosten auf bis zu 180% der Investition. Der Vorteil wird durch höhere Steuerabzüge in der Steuererklärung geltend
gemacht. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen. Die Inanspruchnahme erfordert spezifische Meldungen an die GSE sowie die Vorlage eines technischen Gutachtens und einer Bestätigung durch einen Abschlussprüfer. Die Förderung gilt für Investitionen im Zeitraum 1. Januar 2026 - 30. September 2028.
Betrifft:
An alle Unternehmen
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