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080: Mwst. bei Entsendung und Überlassung von Personal

Veröffentlicht von: Johanna Stuefer (Johanna Stuefer)
Veröffentlicht am: 08 Oct 2026

Mwst. bei Entsendung und Überlassung von Personal
Die Entsendung und Überlassung von Personal unterliegen unter gewissen Voraussetzungen auch dann der MwSt., wenn lediglich die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden. Mitbeschäftigung und Personalleihe: die Erstattung der Kosten unterliegt in der Regel nicht der Mehrwertsteuer. Befähigungsleihe und Abordnung: diese können mehrwertsteuerpflichtig sein, wenn sie im gewerblichen Rahmen, also gegen Entgelt, erfolgen und die subjektiven sowie territorialen Voraussetzungen erfüllt sind. Andere Formen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen im institutionellen Bereich fallen in der Regel nicht in den MwSt.-Bereich


Betrifft:
An alle MwSt.-Subjekte und öffentliche Verwaltungen Mwst.

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