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065: Steuerbegünstigungen für Wahlwerbung - Regionalrats- und Landtagswahlen 2018

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 01 Aug 2018

Steuerbegünstigungen für Wahlwerbung - Regionalrats- und Landtagswahlen 2018
Die Ausgaben für Wahlwerbung und Wahlveranstaltungen können mit dem begünstigten Mehrwertsteuer Satz von 4% erworben werden. Für die Anwendung der Begünstigung gelten eine Reihe von Voraussetzungen die restriktiv ausgelegt werden müssen.


Betrifft:
An alle betroffenen Kunden


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