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026: Kondominien: elektronische Übermittlung der Angaben zu Steuerbegünstigungen: Fälligkeit 16.03.2021

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 25 Feb 2021
Kondominien: elektronische Übermittlung der Angaben zu Steuerbegünstigungen: Fälligkeit 16.03.2021
Wie bekannt stellt die Agentur der Einnahmen innerhalb 15.4 eines jeden Jahres den Steuerpflichtigen (Angestellte, Rentner und - in bestimmten Fällen - freier Mitarbeiter) den vorab ausgefüllten Vordruck 730/REDDITI PF in elektronischer Form zur Verfügung1.
Zur Ausarbeitung des Vordrucks 730/REDDITI PF benötigt die Agentur der Einnahmen die Daten und Informationen, die derselben in Form einer Meldung durch die „betroffenen“ Subjekte übermittelt werden müssen, d.h. durch die Subjekte, die im Besitz der für das Ausfüllen
der genannten Steuererklärungen relevanten Informationen sind.

Betrifft:
An alle Kondominiumsverwalter

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