069: Steuerguthaben auf Kommissionen für elektronische Zahlungsmittel: wieder 30 % ab 1. Juli 2022
Steuerguthaben auf Kommissionen für elektronische Zahlungsmittel: wieder 30 % ab 1. Juli 2022
Bekanntlich hatte der Gesetzgeber bereits seit dem Jahr 2020 die Anerkennung eines Steuerguthabens von 30 % vorgesehen
• für belastete Kommissionen auf von Privaten erhaltene Zahlungen mit rückverfolgbaren Zahlungsmitteln
• zugunsten von Unternehmen und Freiberuflern, sofern die Erlöse und Einnahmen im vorhergehenden Steuerjahr 400.000 Euro nicht übersteigen.
Betrifft:
An alle interessierten Unternehmen und Freiberufler
