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069: Steuerguthaben auf Kommissionen für elektronische Zahlungsmittel: wieder 30 % ab 1. Juli 2022

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 29 Jul 2022
Steuerguthaben auf Kommissionen für elektronische Zahlungsmittel: wieder 30 % ab 1. Juli 2022
Bekanntlich hatte der Gesetzgeber bereits seit dem Jahr 2020 die Anerkennung eines Steuerguthabens von 30 % vorgesehen
• für belastete Kommissionen auf von Privaten erhaltene Zahlungen mit rückverfolgbaren Zahlungsmitteln
• zugunsten von Unternehmen und Freiberuflern, sofern die Erlöse und Einnahmen im vorhergehenden Steuerjahr 400.000 Euro nicht übersteigen.

Betrifft:
An alle interessierten Unternehmen und Freiberufler

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