090: Saldozahlung der Immobiliensteuer (GIS-IMI-IMU) - Termin: Dienstag, 16.Dezember 2025
Saldozahlung der Immobiliensteuer (GIS-IMI-IMU) - Termin: Dienstag, 16.Dezember 2025
Die erste Rate der Immobiliensteuer (IMI/IMIS/IMU/TASI) für das Jahr 2025 war bis zum 16. Juni zu entrichten, der Restbetrag ist bis zum 16. Dezember fällig. Es wird empfohlen, Katasterdaten, Steuersätze und Beträge zu überprüfen, insbesondere bei leerstehenden Immobilien mit erhöhtem Steuersatz. Die Steuersätze werden von den einzelnen Gemeinden festgelegt und gelten auch für die Hauptwohnung (Basissatz 4‰, mit kommunalen Abzügen).
Die Erklärung IMU/IMI/IMIS muss bis zum 30. Juni des Folgejahres nur dann eingereicht werden, wenn Änderungen oder Steuervergünstigungen vorliegen. Befreiungen und Ermäßigungen sind für landwirtschaftliche Gebäude, historische Immobilien, gemeinnützige Einrichtungen und Bauunternehmen mit unverkauften Immobilien vorgesehen. Es ist wichtig, Änderungen des Eigentums oder der Nutzung umgehend mitzuteilen, um eine korrekte Berechnung der Steuer zu gewährleisten.
Betrifft:
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