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085: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen III Quartal 2026- Termin: 30.11.2026

Veröffentlicht von: Johanna Stuefer (Johanna Stuefer)
Veröffentlicht am: 16 Oct 2026

Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen III Quartal 2026- Termin: 30.11.2026
Für die Zahlung der Stempelsteuer auf elektronischen Rechnungen gibt es zwei Methoden: Abbuchung vom Bankkonto oder vorausgefülltes Formular F24. Für jedes Quartal wird auf der Website der Agentur, die nicht abänderbare Liste A und die abänderbare Liste B mit den stempelsteuerpflichtigen Rechnungen veröffentlicht. Für Zahlungen von weniger als 5.000,00 € gibt es Vereinfachungen. Es steht ein neuer Civis-Dienst zur Verfügung, um versäumte oder fehlerhafte Zahlungen nachzuholen oder zu korrigieren.


Betrifft:
An alle MwSt.-Subjekte

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