050: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.11.2025
Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.11.2025
Auch 2025 kann eine freiwillige Aufwertung von Beteiligungen durch Zahlung einer 18 % Ersatzsteuer erfolgen, um spätere Veräußerungsgewinne zu senken. Begünstigt sind natürliche Personen und bestimmte nicht-gewerbliche Subjekte, nicht aber Unternehmen. Die Beteiligung muss am 1. Januar gehalten worden sein. Für nicht börsennotierte Beteiligungen ist eine beeidete Schätzung nötig die innerhalb bis 30. November erstellt werden muss. Auch die Ersatzsteuer (bzw. die erste Rate derselben) ist bis 30. November zu zahlen. Ein späterer Verzicht entbindet nicht von der Zahlung offener Raten.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden
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