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071: Der Halbjahresbericht der Verwalter gemäß Artikel 2381 ZGB

Veröffentlicht von: Nadin Obexer (Nadin Obexer)
Veröffentlicht am: 08 Aug 2025

Der Halbjahresbericht der Verwalter gemäß Artikel 2381 ZGB
Der Kodex zur Insolvenz und Unternehmenskrise verschärft die Pflichten der Verwaltungsorgane, auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs). Im Falle von beauftragten Verwaltern müssen diese mindestens alle sechs Monate über den Geschäftsverlauf, dessen Entwicklung und wichtige Transaktionen dem Verwaltungsrat Bericht erstatten. Auch der Alleinverwalter muss Bericht erstatten, wenn ein Kontrollorgan vorhanden ist. Der Bericht kann in den Sitzungen des Verwaltungsrats protokolliert werden. Es ist von grundlegender Bedeutung, den Bericht als offizielles Unternehmensdokument aufzubewahren.


Betrifft:
An alle Kapitalgesellschaften

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