094: MwSt: Elektronische Meldung der Absichtserklärungen
MwSt: Elektronische Meldung der Absichtserklärungen
Gewohnheitsmäßige Exporteure können im Inland ohne Mehrwertsteuer einkaufen. Dazu muss eine Absichtserklärung elektronisch bei der Steuerbehörde eingereicht werden. Diese kann einen einzelnen Erwerb oder einen Höchstbetrag bis zur Höhe des verfügbaren Planfonds abdecken. Der Lieferant ist verpflichtet, die Gültigkeit der Absichtserklärung in seinem Steuerfach zu überprüfen und die Angaben des Empfangsprotokolls in der elektronischen Rechnung anzugeben. Es sind hohe Strafen (von 100 % bis 200 % der MwSt.) für diejenigen vorgesehen, die den Status missbrauchen, oder für Lieferanten, die keine Überprüfung vornehmen. Ab 2021 kann die Steuerbehörde als falsch eingestufte Absichtserklärungen automatisch für ungültig erklären und die entsprechenden Rechnungen sperren.
Betrifft:
An MwSt.Pflichtige mit Absichtserklärungen
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