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035: Meldungen an die Finanzbehörde – Termin 30.4.2026

Veröffentlicht von: Johanna Stuefer (Johanna Stuefer)
Veröffentlicht am: 16 Apr 2026

Meldungen an die Finanzbehörde – Termin 30.4.2026
Öffentliche Körperschaften und andere betroffene Subjekte müssen bis zum 30. April elektronisch verschiedene Meldungen an die Finanzbehörde einreichen, darunter Informationen zu ausgestellten Lizenzen, Bauakten, Immobilien für Müllentsorgung und Versorgungsverträgen (Strom, Wasser, Gas). Bestimmte Konzessionen und Lizenzen müssen ebenfalls gemeldet werden, wobei Ausnahmen bestehen. Für Müllentsorgung und Versorgungsunternehmen sind spezielle Meldepflichten zu beachten, ebenso wie für Bauakte- und Immobilienänderungen. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldstrafen belegt werden.


Betrifft:
An alle betreuten Körperschaften

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