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016: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2017

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 30 Jan 2017

Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2017

Mit dem Finanzgesetz 2017 wurde wiederum die Möglichkeit vorgesehen, eine freiwillige Aufwertung der Grundstücke und Beteiligungen, anhand der Entrichtung einer Ersatzsteuer, durchzuführen. Dadurch kann bei einem zukünftigen Verkauf nur mehr die Differenz (Mehrerlös) zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert besteuert werden.

Betrifft: An alle interessierten Kunden