079: Telematische Übermittlung an das „System der Gesundheitskarte“ (STS) –Jährliche Frist und Verbot zur E-Rechnung
Telematische Übermittlung an das „System der Gesundheitskarte“ (STS) –Jährliche Frist und Verbot zur E-Rechnung
Gesundheitsdienstleister müssen jährlich relevante Ausgabenmeldungen an das System Tessera Sanitaria (STS) senden. Die Frist für 2025 wird per Dekret neu festgelegt. Die Frist vom 30.9 ist abgeschafft. Es besteht ein dauerhaftes Verbot für elektronische Rechnungen bei Leistungen an Privatpersonen, deren Daten ans STS gehen. Diese Rechnungen müssen in Papierform erfolgen, auch bei Widerspruch zur Datenübermittlung.
Betrifft:
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