Veröffentlichung Rundschreiben: Aufschub Steuerzahlungen für ISA - Subjekte auf den 21.7.2025 bzw. 20.8.2025
Die ordentliche Zahlungsfrist für IRPEF, IRES und IRAP (Saldo 2024, Vorauszahlung 2025) ist der 30.06.2025 bzw. am 30.07.2025 mit 0,4 % Aufschlag. Für ISA-Subjekte gilt eine Verlängerung bis zum 21.07.2025 (ohne Aufschlag) bzw. 20.08.2025 (mit 0,4 %). Betroffen sind auch Zahlungen wie MwSt., INPS - Beiträge, Zuschläge und Ersatzsteuern.Unklar bleibt, ob die Fristverlängerung auch für Gesellschafter von nicht-transparenten Kapitalgesellschaften gilt.