Veröffentlichung Rundschreiben: Berichterstattung der 5 Promille Zuwendungen durch die Gemeinden
Gemeinden müssen bekanntlich nicht in speziellen Listen stehen, um die 5-Promille-Zuwendungen zu erhalten, die sozialen Zwecken dienen. Die Listen der Empfänger für 2024 sowie Auszahlungen für Vorjahre wurden kürzlich online veröffentlicht. Erhaltene Beträge sind innerhalb eines Jahres zu verwenden und zu berichten, je nach Höhe elektronisch oder in Papierform. Gemeinden müssen die Beträge und Berichte auf ihrer Website veröffentlichen. Bei Verstößen drohen Sanktionen oder Rückforderungen. Missbrauch oder fehlende Dokumentation führen zur Rückzahlung inklusive Zinsen und gegebenenfalls zur Anzeige.