Veröffentlichung Rundschreiben: Die „Fringe benefit” der Betriebsfahrzeuge für 2025
Die Besteuerung des Sachbezugs beim Arbeitnehmer der zugewiesenen Firmenfahrzeugen erfolgt meist pauschal auf Basis von 15.000 km laut ACI-Tabellen. Ab 1.1.2025 gilt die Besteuerung unter gewissen Bedingungen nach Antriebsart (reiner Elektroantrieb: 10 %, Plug-in-Hybrid: 20 %, andere: 50 %). Für Fahrzeuge, die zwischen 2020 und 2024 zugelassen wurden, gilt weiterhin das Kriterium der CO2-Emissionen. Die Regeln variieren je nach Zulassung, Bereitstellung und Zuweisung und Bestellungsdatum. Im Falle von Verlängerungen oder Neuzuweisungen gelten besondere Regeln. Die Nutzung muss dokumentiert werden. Die Betriebskosten dieser Fahrzeuge bleiben für das Unternehmen zu 70 % absetzbar.