Veröffentlichung Rundschreiben: Dividenden - Haushaltsgesetz 2026 - Geplante Änderung der Besteuerung bestimmter Beteiligungen
Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 schränkt das Schachtelprivileg ein und lässt die begünstigte Teilbesteuerung nur noch für Beteiligungen ≥5 % oder ≥500.000 € zu. Andernfalls würden Dividenden ab 2026 voll besteuert. Die neuen Regeln gelten für Ausschüttungen, die ab dem 1. Januar 2026 beschlossen werden. Unternehmen sollten 2025 prüfen, ob vorgezogene steuerbegünstigte Ausschüttungen sinnvoll sind oder auch ein Beschluss zur Dividendenausschüttung mit sicherem Datum innerhalb 31.12.2025 gefasst werden soll.
Für von natürliche Personen bezogene Dividenden bleibt alles unverändert.