Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 10.10.2025
Bekanntlich ist im November eines jeden Jahres die zweite oder einzige Rate der Akontozahlungen (IRPEF) für das laufende Jahr einzuzahlen, sofern diese geschuldet ist.
Für die Steuerpflichtigen, die für das vorhergehende Jahr (2024) die Steuererklärung Mod. 730/2025, im April bis Mitte Juli eingereicht haben, wurden diese Akontozahlungen bereits berechnet.