Veröffentlichung Rundschreiben: Einschränkung Split-Payment-Verfahren ab 1.7.2025 (Verrechnung an börsennotierte Gesellschaften)
Ab dem 1. Juli 2025 entfällt das Split-Payment-Verfahren für Gesellschaften die an der Mailänder Börse notiert sind. Für ab diesem Datum ausgestellte Rechnungen ist die Mehrwertsteuer nach den allgemeinen Regeln zu verrechnen. Bei irrtümlicher Anwendung des Split-Payment-Verfahrens sind Berichtigungen durch den Rechnungsaussteller notwendig. Erfolgt dies nicht, muss der Kunde dies der Einnahmeagentur melden. Lieferanten müssen ab Juli ihre Rechnungsstellung dementsprechend anpassen.