Veröffentlichung Rundschreiben: Einschränkung Split-Payment-Verfahren ab 1.7.2025 (Verrechnung an börsennotierte Gesellschaften) - Präzisierungen
Ab dem 1. Juli 2025 unterliegen die im FTSE MIB gelisteten Unternehmen nicht mehr dem Split-Payment-Mechanismus, sofern sie nicht in den anderen offiziellen Listen des Ministeriums aufgeführt sind. Zur Überprüfung wird empfohlen, die Steuernummer des Unternehmens auf der Website des Ministeriums einzugeben. Ist das Unternehmen in keiner Liste enthalten, gilt die normale Rechnungsstellung für Lieferungen und Dienstleistungen an dieselben Subjekte.