Veröffentlichung Rundschreiben: Freie Mitarbeit: INPS-Rentenbeitrag
Für das Jahr 2026 gelten unveränderte Beitragssätze für die INPS-Separatverwaltung. Die Höchstgrenze wurde auf 122.295 € erhöht. Es gelten Beitragssätze von 24 % (Rentner/andere Versicherte), 26,07 % (Freiberufler mit MwSt.-Nr. ohne Pensionskassa), 35,03 % andere Mitarbeitende (ohne Pensionskassa mit Anspruch auf DIS-COLL) und 33,72 % für weitere Kategorien. Bei Vergütungen für gelegentlich freiberufliche Leistungen über 5.000 € ist der darüber liegende Betrag beitragspflichtig.