Veröffentlichung Rundschreiben: Freiwillige Aufwertung von Grundstücken - Termin 30.11.2024
Bekanntlich wurde erneut die Möglichkeit vorgesehen, eine freiwillige Aufwertung der zum 1.1.2024 nicht von Unternehmen gehaltenen Grundstücke durch die Entrichtung einer Ersatzsteuer durchzuführen. Diese Möglichkeit war ursprünglich bis 30.06.2024 befristet und wurde nun auf 30.11.2024 verlängert. Somit würde bei einem zukünftigen Verkauf des Grundstücks nur mehr die eventuelle Differenz (Mehrerlös) zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert besteuert.