Veröffentlichung Rundschreiben: Handelskammer Eintragung digitales Domizil bestimmter Verwalter - 31.12.2025
Geschäftsführer von Gesellschaften müssen dem Handelsregister ihre digitale Anschrift (PEC-Email) mitteilen.
Die Verpflichtung gilt nur für Alleinverwalter, Geschäftsführer oder für den Vorsitzenden des Verwaltungsrates. Verwalter von Personengesellschaften sind davon nicht betroffen.
Die PEC darf nicht mit jener der Gesellschaft übereinstimmen.
Betroffen sind nur Kapitalgesellschaften, Konsortien und Genossenschaften.
Bestehende Gesellschaften müssen sich bis zum 31. Dezember 2025 anpassen. Die Nichtmitteilung führt zu Verwaltungsstrafen.