Veröffentlichung Rundschreiben: Intrastat-Meldung 2. Trimester 2026: Elektronischer Versand innerhalb 27.7.2026
Die Intrastat - Meldungen müssen bis zum 25. des Monats, der auf den Bezugszeitraum folgt,
elektronisch an die Zollagentur übermittelt werden. Zu den meldepflichtigen Operationen ge-
hören Erwerbe von Waren und Dienstleistungen und Verkäufe/Leistungen, die von/an EU-
Steuerpflichtige getätigt werden. Die Meldungen sind, je nach Umsatzgrenze monatlich oder
vierteljährlich über Intr@Web zu übermitteln. Es gibt besondere Verpflichtungen für öffentliche
Körperschaften und Steuerpflichtige, die das Pauschalsystem verwenden.