Veröffentlichung Rundschreiben: Jährlicher Handelskammerbeitrag 2025
Alle im Handelsregister oder im Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten eingetragenen Betriebe müssen jährlich und so auch 2025 den Handelskammerbeitrag elektronisch über F24 abführen. Das Berechnungskriterium für den Beitrag ist im Wesentlichen unverändert gegenüber den Vorjahren. In der Regel wird die Gebühr aufgrund des Umsatzes 2024 berechnet. Für einige Subjekte/Fälle sind Fixbeträge vorgesehen. Kunden, für die unsere Kanzlei die Steuererklärung erstellt, berechnen wir die Gebühr und zahlen den F24 ein, wenn wir hierfür die Vollmacht erhalten hatten. Diejenigen, die uns keine Vollmacht erteilt haben oder ihre Steuererklärung selbst erstellen müssen die Gebühr selber berechnen/einzahlen.