Veröffentlichung Rundschreiben: Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2025 - nicht gewerbliche Körprschaften
Nicht gewerbliche Körperschaften, die im Vorjahr Vergütungen an nicht IRAP-pflichtige
Empfänger gezahlt haben, müssen eine IRAP-Jahreserklärung erstellen.
Dazu zählen u. a. Löhne, Gehälter, Vergütungen an Verwalter und freie Mitarbeit, Vergütungen
für gelegentliche freiberufliche Leistungen.
Eine eventuelle Saldozahlung ist in der Regel bis zum 30. Juni 2026 zu leisten.
Die Erklärung muss elektronisch innerhalb 2. November 2026 an die Agentur der Einnahmen
übermittelt werden.