Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt.: Änderung der Kindergartengebühren
Bekanntlich hätte eine erste Änderung im Kindergartengesetz schwerwiegende Auswirkungen steuerlicher Natur für die MwSt. Abrechnung der Gemeinden für die Tätigkeit Kindergarten gehabt.
Mit einer neuen Bestimmung wurde grundsätzlich die vorhergehende Bestimmung wieder hergestellt. Neu bleibt lediglich, dass für das verpflichtende Kindergartenjahr ein Kostenbeitrag für die Mahlzeiten der Kinder eingehoben wird.