Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 1. Trimester 2025 - Frist: 3.6.2025
MwSt.-subjekte müssen die Daten der monatlichen bzw. vierteljährlichen MwSt. - Abrechnungen an die Agentur der Einnahmen übermitteln. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege, und zwar bis zum letzten Tag des zweiten Monats nach dem betreffenden Quartal. Personen, die nicht verpflichtet sind, eine MwSt. - Jahreserklärung abzugeben oder MwSt. - Subjekte, die keine MwSt. - Abrechnungen durchführen müssen, sind davon ausgenommen. Unsere Kanzlei übernimmt automatisch den Versand für die Kunden für welche sie die Buchhaltung führt oder auf Anfrage für Kunden die die Buchhaltung selber führen, nach fristgerechter Übermittlung aller notwendigen Unterlagen.