Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Erklärung der Einkommen an Inarcassa innerhalb 31.10.2025 – Zahlungstermin innerhalb 31.12.2025
Alle bei der INARCASSA eingetragenen Architekten und Ingenieure müssen jährlich ihre Einkommen und Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit online melden, mit Abgabefrist am 31.10.2025. Fällige Ausgleichszahlungen sind bis spätestens 31.12.2025 zu leisten, entweder mit pagoPA, Bankabbuchung oder F24-Formular, wobei unter bestimmten Voraussetzungen eine Verrechnung mit Steuerguthaben möglich ist. Grundlage für die Meldung sind die Daten aus der Steuererklärung 2024 sowie der Buchhaltung. Bei Bedarf kann eine Ratenzahlung (März, Juli, November 2026) beantragt und die Meldung durch eine bevollmächtigte Kanzlei vorgenommen werden.