Veröffentlichung Rundschreiben: Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin: 30.09.2025
Italienische Unternehmen, Freiberufler und Körperschaften können die in anderen EU-Staaten gezahlte MwSt. zurückfordern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Mindestbetrag beträgt 400 € für ein Quartal und 50 € fürs ganze Jahr. Anträge sind ausschließlich elektronisch über das Portal der Agentur der Einnahme bis spätestens 30.09. des Folgejahres einzureichen. Die Rückerstattung gilt auch für das Vereinigten Königreich. Die Anträge müssen genaue Rechnungsdaten enthalten und können vom Steuerpflichtigen oder einem Vertreter eingereicht werden. Unsere Kanzlei bietet Unterstützung bei Erstellung und Einreichung an.