Veröffentlichung Rundschreiben: Steuerbeistand: Verrechnung der Steuererklärung Mod. 730 - Termin ab August 2025
Arbeitgeber/Auftraggeber sind grundsätzlich zum passiven Steuerbeistand für ihre Arbeitnehmer oder Mitarbeiter verpflichtet. Sie erhalten den Vordruck 730-4 elektronisch von der Agentur der Einnahmen und sind für die richtige Einzahlung der Steuern und für die Rückerstattung von Guthaben verantwortlich. Der Vordruck 730-4 muss auf die Richtigkeit überprüft werden.
Die Steuerguthaben werden ausschließlich über den Einzahlungsschein F24 verrechnet.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Wartestand, nicht ausreichender Vergütung oder Ableben des Mitarbeiters sind Besonderheiten zu berücksichtigen.