Veröffentlichung Rundschreiben: Steuerliche Behandlung von Weihnachtsgeschenken und Weihnachtsessen, anderen Sachbezügen und Tankgutscheinen
Geschenke an Kunden sind Repräsentationsausgaben. Sie sind innerhalb bestimmter Grenzen abzugsfähig und die Mehrwertsteuer ist bis zu einem Stückwert von 50,00 € absetzbar. Die Mehrwertsteuer auf Geschenke an Mitarbeiter ist nicht abzugsfähig, wird aber zum Einkommen des Mitarbeiters hinzugerechnet, wenn die jährlich gewährten fringe benefits insgesamt 1.000 € (2.000 € wenn Kinder zu Lasten) übersteigen. Weihnachts- bzw. Geschäftsessen sind innerhalb bestimmter Grenzen zu 75 % abzugsfähig, wobei die Mehrwertsteuer nicht abzugsfähig ist. Gutscheine unterliegen besonderen MwSt.-Regeln (Einzweck- oder Mehrzweckgutscheine) und sind als fringe benefits innerhalb der vorgesehenen Grenzen nicht zu besteuern.