Veröffentlichung Rundschreiben: Unbezahlte Steuerzahlkarten oder Steuerrollen: Einschränkung Verrechnung durch F24
Bei verfallenen Steuerschulden für Steuern aus der Staatskasse über 1.500,00 € ist die horizontale Verrechnung von Steuerguthaben im F24 ausgeschlossen. Übersteigen offene Steuerrollen insgesamt über 50.000,00 €, gilt ein umfassenderes Verrechnungsverbot. Verstöße führen zu Strafen von 30% bis zu 50 % der unzulässig verrechneten Beträge. Eine rechtzeitige Prüfung offener Steuerpositionen ist daher dringend erforderlich.