Veröffentlichung Rundschreiben: Unterlagen zum Jahresabschluss 2025
Für die Erstellung des Jahresabschlusses 2025 benötigen wir bis spätestens 20.02.2026
sämtliche Unterlagen.
Erforderlich sind insbesondere Saldenbilanz, Kontenplan, Inventarverzeichnisse sowie Details
zu Lagerbeständen, halbfertigen Arbeiten und Akontorechnungen.
Zusätzlich werden Unterlagen zu Abgrenzungen, Personalrückstellungen, offenen Rechnungen,
Anlagegütern, Leasing, Darlehen, Beiträgen und Eigenverbrauch benötigt.
Weiters sind Nachweise zu Steuerguthaben, Steuereinbehalten, vereinfachter Buchhaltung,
konzerninternen Aufwendungen, Mod. 770 sowie Bank- und F24-Belege vorzulegen.