Veröffentlichung Rundschreiben: Vergütungen an Verwalter und Geschäftsführer
Vergütungen an Verwalter, die den Einkommen aus abhängiger Arbeit gleichgestellt sind, unterliegen dem „erweiterten Kassaprinzip“. Dieses ermöglicht die Zuordnung zum betreffenden Geschäftsjahr sofern die Auszahlung bis zum darauffolgenden 12. Januar erfolgt. Dabei ist bei Banküberweisungen auf die Gutschrift, innerhalb genanntem Stichtag, auf dem K/K des Geschäftsführers/Verwalters zu achten. Die Planung der Auszahlung vor Jahresende ist wichtig, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.