Veröffentlichung Rundschreiben: Vernetzung Registrierkassen mit POS-Geräte – Erste Fälligkeit 20. April 2026
Es muss eine logische Verbindung zwischen der Registrierkassa und Pos Gerät hergestellt werden. Die Einnahmenagentur hat dazu die Webplattform für die Vernetzung der Registrierkassen RT und Zahlungsgeräten POS kürzlich zur Verfügung gestellt und aktiviert.
Bei Unterlassungen gelten folgende Verwaltungsstrafen:
- 100,00 € pro pro unterlassener oder falscher elektronischer Übermittlung;
- 1.000,00 bis 4.000,00 € bei fehlender POS-Vernetzung.
Zudem ist auch die Schließung des Betriebes durch Lizenzaussetzung möglich.